Nach der Anzeige der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gegen zwei Thüringer Verfassungsrichter sieht die Staatsanwaltschaft Erfurt keinerlei Anhaltspunkte für Ermittlungen. Der CDU-Justizpolitiker Stefan Schard kommentiert diese Entscheidung wie folgt:
„Erwartungsgemäß ist die AfD mit ihrem Angriff auf das Thüringer Verfassungsgericht gescheitert. Dass die AfD mit ihrem Versuch, den Hof und seine Richter zu demontieren, erfolglos geblieben ist, zeigt, dass die Thüringer Justiz und der Rechtsstaat funktionieren. Es besteht nicht einmal ein Anfangsverdacht. Dennoch streut die AfD weiter Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Thüringer Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Mit der absurden Forderung nach einer Abberufung verdienter Richter und der Kritik an der Entscheidung der Staatsanwaltschaft setzt die AfD ihre Strategie fort, den Rechtsstaat zu delegitimieren, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen zu untergraben und Verfassungsorgane herabzuwürdigen.“