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Hartz IV Urteil darf nicht zu überzogenen Erwartungen führen
Geschrieben von: Norbert Hein Dienstag, den 16. Februar 2010 um 08:40 Uhr
„Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Hartz IV sollte nicht zu überzogenen Erwartungen der Leistungsbezieher führen“, warnte der Kreisvorsitzende der CDU Gera Norbert Hein. Wer das Urteil gelesen hat, weiß, dass tragende Prinzipien ausdrücklich für mit der Verfassung vereinbar erklärt wurden, so Hein.
Es sei ausdrücklich zu begrüßen, dass das höchste deutsche Gericht das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums hervorhebt. Die Ausführungen des Gerichts verdeutlichen, dass es sich bei dem Existenzminimum eben nicht nur um Recht auf ein Mindestmaß an Nahrung, Wohnung und Kleidung, sondern auch um gesellschaftliche Teilhabe gehe.
Für Kinder und Jugendliche ist eine spürbare Erhöhung der Regelsätze wohl zu erwarten, weil die vom Gericht beanstandeten Fehler erkennbar zu höheren Ansprüchen führen. „es ist insbesondere zu begrüßen, dass das Gericht die Anerkennung von Bildungsaufwand zu einem Schwerpunkt der Neuregelung macht“, meint Norbert Hein.
Das Urteil gebe aber keinen Anlass für eine Totalrevision des Hilfesystems, erteilte Hein entsprechenden Forderungen der Linken eine Absage. So sei insbesondere die Zusammenlegung von Arbeitslosen-und Sozialhilfe gerade auch im Interesse der Leistungsbezieher vernünftig. „Wir streben eine einheitliche Betreuung unter dem Dach der Stadt Gera an“, erklärte Hein. Die in Aussicht gestellte Ausweitung der Optionsmöglichkeiten für Kommunen bedeute eine ungemeine Chance für Gera. „Wir werden in den nächsten Wochen zu politischen Gesprächen über diese Frage einladen“, kündigt Hein an. Zunächst müsse aber etwas mehr Klarheit über die beabsichtigte bundesgesetzliche Neuregelung einziehen.





