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Es geht „weltwärts“

Donnerstag, den 01. November 2007 um 20:56 Uhr

Bernward Müller informiert über einen neuen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst

Es gibt mehr junge Leute mit Interesse an einer ehrenamtlichen Arbeit in Entwicklungsländern als derzeit gefördert werden können. Daher hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen neuen Freiwilligendienst ins Leben gerufen. Er soll 2008 starten und langfristig pro Jahr etwa 10.000 junge Freiwillige in Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit entsenden. Die Umsetzung erfolgt über die bestehenden Strukturen deutscher Hilfsorganisationen oder Kommunen. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit,

sich mit entwicklungspolitischen Zukunftsfragen auseinanderzusetzen. Neben Sprachkenntnissen erwerben die Freiwilligen interkulturelle Kompetenzen, die in einem zunehmend globalisierten Arbeitsmarkt sehr wertvoll sind. Der christdemokratische Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Entwicklungspolitikausschusses Bernward Müller: „Ich begrüße diesen neuen Dienst ausdrücklich. Für die Teilnehmer ist es ein kostenloses Angebot. Auch junge Menschen aus einkommensschwachen Familien erhalten hier die Chance, sich international zu engagieren mit allen Vorteilen für ihre Persönlichkeit und weiteren Lebensweg. Entwicklungspolitisch global zu lernen und soziales Engagement einzubringen, zahlt sich auch für unsere Gesellschaft aus. Wer als Entwicklungs-helfer gearbeitet hat, wird sicherlich keine rassistischen Parolen schreien.“

Der Freiwilligendienst soll einem möglichst großen Kreis junger Erwachsener offen stehen. Daher gibt es nur wenige Vor-aussetzungen, u.a.: Alter von 18 bis 28 Jahren und gesundheitliche Eignung für den Auslandseinsatz, Interesse an den Kulturen und Lebensverhältnissen in Entwicklungsländern, Bereitschaft zur engagierten und tatkräftigen Mitarbeit in einem Projekt der Entsendeorganisation und zur Teilnahme an dem fachlich-pädagogischen Begleitprogramm, Hauptschul- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife. Der Entwicklungshilfedienst kann anstelle des Zivildienstes geleistet werden. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt während des Auslandsaufenthaltes, der zwischen sechs und 24 Monaten dauern kann, erhalten. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) erkennt den Einsatz als Wartezeit an.

Interessierte können sich hier weiter informieren und bewerben: www.weltwaerts.de.

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